Auf Grund des § 3 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1953, BGBl. Nr. 38 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 79/1969, wird kundgemacht, daß das in der Anlage abgebildete Zeichen des Bureau International des Expositions von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen ist. Die Farbe des Zeichens ist dunkelblau auf weißem Hintergrund.
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: BGBl. Nr. 143/1970
Anlage

Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
BGBl. Nr. 143/1970 · Stammfassung
Fassungen ab: 21.05.1970
Erfasste Bestimmungen: Art. 1, Anl. 1
BGBl. Nr. 143/1970 ↗
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