Anlage

Beachte: Diese Kundmachung tritt hinsichtlich des Emblems und des deutschen Namens der Organisation außer Kraft (vgl. BGBl. II Nr. 93/1998).
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Anlage

Beachte: Diese Kundmachung tritt hinsichtlich des Emblems und des deutschen Namens der Organisation außer Kraft (vgl. BGBl. II Nr. 93/1998).