. Die Beistellung der sachlichen und personellen Erfordernisse sowie die Führung der Geschäfte des Unabhängigen Beirates für Zivildienstbeschwerdeangelegenheiten obliegen dem Bundesministerium für Inneres.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Die Beistellung der sachlichen und personellen Erfordernisse sowie die Führung der Geschäfte des Unabhängigen Beirates für Zivildienstbeschwerdeangelegenheiten obliegen dem Bundesministerium für Inneres.