Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Artikel I

1. Das Zivildienstgesetz, BGBl. Nr. 679/1986, in der seit 1. Jänner 1994 geltenden Fassung tritt außer Kraft.

2. Das Zivildienstgesetz in der bis 31. Dezember 1993 in Kraft stehenden Fassung tritt mit Ausnahme der §§ 4a und 39a sowie des Abschnittes VIIa wieder in Kraft.

3. (Verfassungsbestimmung) Die , , , , , , , und in der seit 1. Jänner 1994 geltenden Fassung treten außer Kraft.

4. (Verfassungsbestimmung) Die , , , , und in der bis 31. Dezember 1993 in Kraft stehenden Fassung treten wieder in Kraft.