Tätigkeitsbericht
§ 15. Der nach § 54 Abs. 2 ZDG zu erstellende Tätigkeitsbericht hat vor allem zu enthalten:
1. die bei der Vollziehung des Zivildienstgesetzes gemachten Erfahrungen;
2. die Darstellung von Rechtsfragen, die von verschiedenen Senaten des Unabhängigen Beirates für Zivildienstbeschwerdeangelegenheiten nicht einheitlich beantwortet wurden;
3. wichtige Entscheidungen über Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung;
4. Anregungen für allfällige Änderungen der vom Unabhängigen Beirat für Zivildienstbeschwerdeangelegenheiten anzuwendenden Bestimmungen des Zivildienstgesetzes oder der gegenständlichen Geschäftsordnung;
5. Angaben über Art und Umfang der in § 43 Abs. 2 ZDG erwähnten Aufgaben sowie über Art und Umfang ihrer Erledigung.
