Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Tätigkeitsbericht

§ 15. Der nach zu erstellende Tätigkeitsbericht hat vor allem zu enthalten:

1. die bei der Vollziehung des Zivildienstgesetzes gemachten Erfahrungen;

2. die Darstellung von Rechtsfragen, die von verschiedenen Senaten des Unabhängigen Beirates für Zivildienstbeschwerdeangelegenheiten nicht einheitlich beantwortet wurden;

3. wichtige Entscheidungen über Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung;

4. Anregungen für allfällige Änderungen der vom Unabhängigen Beirat für Zivildienstbeschwerdeangelegenheiten anzuwendenden Bestimmungen des Zivildienstgesetzes oder der gegenständlichen Geschäftsordnung;

5. Angaben über Art und Umfang der in erwähnten Aufgaben sowie über Art und Umfang ihrer Erledigung.