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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. Nr. 214/1996

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Das Abkommen ist gemäß seinem mit 1. Jänner 1995 in Kraft getreten.

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung Rumäniens sind übereingekommen, die in genannten Abkommen aufzuheben.

(1) Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Sozialistischen Republik Rumänien über die Außerkraftsetzung des Zahlungsabkommens vom 12. Juli 1950 und dem Übergang zum Zahlungsverkehr in frei konvertierbarer Währung vom 11. April 1973 *1).

(2) Abkommen über die industrielle, wirtschaftliche und technische Zusammenarbeit zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Republik Rumänien vom 20. Februar 1968.

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*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 283/1973.

Dieses Abkommen tritt mit 1. Jänner 1995 unter der Bedingung in Kraft, daß beide Seiten einander das Vorliegen der innerstaatlichen Voraussetzungen mitgeteilt haben.

Geschehen zu Bukarest, am 30. September 1994, in zwei Urschriften, jeweils in deutscher und rumänischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 214/1996 · Stammfassung

Fassungen ab: 01.01.1995

Erfasste Bestimmungen: Art. 1, Art. 2, Art. 3

BGBl. Nr. 214/1996

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