Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Artikel VIII

Der im Zeitpunkt des Außerkrafttretens dieses Zahlungsabkommens auf dem in Artikel I erwähnten Dollarverrechnungskonto angezeigte Saldo wird innerhalb von sechs Monaten durch Lieferung von Waren abgedeckt werden, über welche sich die beiden Vertragschließenden Teile ins Einvernehmen setzen werden.