Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Artikel V

Um die Kontinuität der Lieferungen und der Zahlungen zu sichern, werden die Oesterreichische Nationalbank und das IEME die Zahlungsaufträge zugunsten österreichischer oder spanischer Gläubiger bis zu einem Saldo des in Artikel I genannten Dollarkontos in Höhe von USA--$ 800.000,- durchführen.