Alle Rechtstexte

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl. Nr. 24/2024

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 3 der Landtags-Wahlordnung 2004 – LTWO, LGBl. Nr. 45/2004, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 16/2024, wird kundgemacht:

Aufgrund des Ergebnisses der Volkszählung zum Stichtag 31. Oktober 2021 entfallen auf die im § 2 Abs. 1 LTWO angeführten Wahlkreise folgende Zahlen an Mandaten:

Wahlkreis

Bezeichnung

 

Zahl der

Mandate

1

Graz und Umgebung

umfassend die Stadt Graz und den politischen Bezirk Graz-Umgebung

16

2

Oststeiermark

umfassend die politischen Bezirke Hartberg-Fürstenfeld, Südoststeiermark, Weiz

11

3

Weststeiermark

umfassend die politischen Bezirke Deutschlandsberg, Leibnitz, Voitsberg

8

4

Obersteiermark

umfassend die politischen Bezirke Bruck-Mürzzuschlag, Leoben, Liezen, Murau, Murtal

13

Die Verteilung der Mandate gemäß ist allen Wahlen zum Landtag Steiermark zugrunde zu legen, die vom Inkrafttreten dieser Kundmachung an bis zur Verlautbarung der Kundmachung der Mandatsverteilung aufgrund der jeweils nächsten Volkszählung stattfinden.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.