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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl.Nr. 43/2023

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Landtagswahlordnung 1995 - LTWO 1995, LGBl. Nr. 4/1996, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 92/2021, wird kundgemacht:

Aufgrund des Ergebnisses der Volkszählung vom 31. Oktober 2021 entfällt auf die im angeführten Wahlkreise folgende Zahl von Mandaten:

Wahlkreis

Gebiete

Mandate

Wahlkreis 1

politischer Bezirk Neusiedl am See

7 Mandate

Wahlkreis 2

Freistädte Eisenstadt und Rust sowie

politischer Bezirk Eisenstadt-Umgebung

7 Mandate

Wahlkreis 3

politischer Bezirk Mattersburg

5 Mandate

Wahlkreis 4

politischer Bezirk Oberpullendorf

5 Mandate

Wahlkreis 5

politischer Bezirk Oberwart

7 Mandate

Wahlkreis 6

politischer Bezirk Güssing

3 Mandate

Wahlkreis 7

politischer Bezirk Jennersdorf

2 Mandate

Die Verteilung der Mandate gemäß ist allen Wahlen des Landtages zugrunde zu legen, die vom Wirksamkeitsbeginn der Kundmachung an bis zur Verlautbarung der Kundmachung der Mandatsverteilung aufgrund der jeweils nächsten Volkszählung stattfinden.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.