Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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6. Abschnitt

Berufsausübung

Selbständige Berufsausübung

. Die selbständige Ausübung des zahnärztlichen Berufs kann

1. freiberuflich oder

2. im Rahmen eines Dienstverhältnisses

erfolgen.