Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anlage 2

In den erfaßten Abkommen und Übereinkommen enthaltene besondere

Regeln und Verfahren

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Übereinkommen Regeln und Verfahren

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Übereinkommen über die

Anwendung sanitärer und

phytosanitärer Maßnahmen

Übereinkommen über Textilien Absätze 14 und 21,

und Bekleidung ,

Absätze 2, 4 und 6,

Absätze 9, 10 und 11,

Absätze 1 bis 12

Übereinkommen über Absätze 2 bis 4,

technische Handelshemmnisse Anhang 2

Übereinkommen zur Durchführung Absätze 4 bis 7

des Artikels VI des Allgemeinen

Zoll- und Handelsabkommens 1994

Übereinkommen zur Durchführung des Absätze 3 bis 5,

Artikels VII des Allgemeinen Zoll- Anhang II Absatz 2 lit. f

und Handelsabkommen 1994 und Absätze 3, 9 und 21

Übereinkommen über Subventionen Absätze 2 bis 12,

und Ausgleichsmaßnahmen ,

Absätze 2 bis 10,

Absatz 5, Fußnote 35,

,

, Anhang V

Allgemeines Abkommen über den Artikel XXII Absatz 3,

Handel mit Dienstleistungen Artikel XXIII Absatz 3

- Anhang über Finanzdienstleistungen

- Anhang über

Lufttransportdienstleistungen

Beschluß über bestimmte bis 5

Streitbeilegungsverfahren für das

GATS

Die Liste der Regeln und Verfahren dieser Anlage umfaßt auch

Bestimmungen, wo nur ein Teil der Bestimmung in diesem Zusammenhang

von Bedeutung sein kann.

Jegliche besonderen und zusätzlichen Regeln oder Verfahren in den Plurilateralen Handelsübereinkommen werden von den zuständigen Organen jedes Übereinkommens festgelegt und dem DSB notifiziert.