Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Organe des Verbandes

. Die Organe des Verbandes sind:

a) die Tourismuskommission und die Fachausschüsse;

b) der Präsident bzw. die Präsidentin und zwei Vizepräsidenten oder Vizepräsidentinnen;

c) der Geschäftsführer bzw. die Geschäftsführerin, der bzw. die den Titel Landestourismusdirektor für Wien bzw. Landestourismusdirektorin für Wien führt;

d) der Rechnungsprüfer bzw. die Rechnungsprüferin.