Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

1. Teil

Berufsrecht

1. Hauptstück

Wirtschaftstreuhandberufe – Berechtigungsumfang

Wirtschaftstreuhandberufe

. (1) Wirtschaftstreuhandberufe sind folgende Berufe:

1. Wirtschaftsprüfer und

2. Steuerberater.

(2) Die Wirtschaftstreuhandberufe sind freie Berufe.