Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Historische Fassung vom 01.07.2018 – nicht die heutige Gesamtfassung.

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1. Teil

Berufsrecht

1. Hauptstück

Wirtschaftstreuhandberufe – Berechtigungsumfang

Wirtschaftstreuhandberufe

. (1) Wirtschaftstreuhandberufe sind folgende Berufe:

1. Wirtschaftsprüfer und

2. Steuerberater.

(2) Die Wirtschaftstreuhandberufe sind freie Berufe.