Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zumutbarkeit geförderter Arbeiten

. Im Falle einer Förderung nach diesem Bundesgesetz finden die Bestimmungen des § 4 Abs. 4 und des und 3 Mietrechtsgesetz auch auf Objekte Anwendung, für die sie nach nicht gelten würden.