7. ABSCHNITT
Schluss- und Übergangsbestimmungen
Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
. Die Gemeinde Wien hat die in diesem Gesetz geregelten Aufgaben im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen, ausgenommen das Verwaltungsstrafverfahren.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
7. ABSCHNITT
Schluss- und Übergangsbestimmungen
Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
. Die Gemeinde Wien hat die in diesem Gesetz geregelten Aufgaben im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen, ausgenommen das Verwaltungsstrafverfahren.