Schutz von Heilquellen und Heilmooren.
. Auf den Schutz natürlicher oder künstlich erschlossener Heilquellen und Heilmoore gegen Beeinflussung ihrer Beschaffenheit und Ergiebigkeit finden die Bestimmungen des sinngemäß Anwendung.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Schutz von Heilquellen und Heilmooren.
. Auf den Schutz natürlicher oder künstlich erschlossener Heilquellen und Heilmoore gegen Beeinflussung ihrer Beschaffenheit und Ergiebigkeit finden die Bestimmungen des sinngemäß Anwendung.