Dingliche Wirkung der Bescheide
. Die nach diesem Gesetz gegenüber Eigentümern von Liegenschaften oder Bauwerken erlassenen Bescheide wirken auch gegen alle späteren Eigentümer.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
Dingliche Wirkung der Bescheide
. Die nach diesem Gesetz gegenüber Eigentümern von Liegenschaften oder Bauwerken erlassenen Bescheide wirken auch gegen alle späteren Eigentümer.