Eigentümerwechsel
. Ein Eigentümerwechsel an einer Liegenschaft ist dem Magistrat vom bisherigen und vom neuen Eigentümer binnen zwei Wochen nach Eigentumsübergang schriftlich anzuzeigen.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
Eigentümerwechsel
. Ein Eigentümerwechsel an einer Liegenschaft ist dem Magistrat vom bisherigen und vom neuen Eigentümer binnen zwei Wochen nach Eigentumsübergang schriftlich anzuzeigen.