Benützung der Sammelbehälter für den öffentlichen Gebrauch
. Die auf öffentlichem Grund für den öffentlichen Gebrauch bereitgestellten Sammelbehälter für Müll sind ausschließlich für im Freien anfallenden Müll, einschließlich Hundekot, zu verwenden.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
Benützung der Sammelbehälter für den öffentlichen Gebrauch
. Die auf öffentlichem Grund für den öffentlichen Gebrauch bereitgestellten Sammelbehälter für Müll sind ausschließlich für im Freien anfallenden Müll, einschließlich Hundekot, zu verwenden.