Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gemeinsame Sammelbehälterstandplätze im Abholsystem für mehrere Liegenschaften

. Im Hinblick auf ökologische, organisatorische, betriebliche und stadtgestalterische Erwägungen kann der Magistrat durch Verordnung für mehrere Liegenschaften gemeinsame Sammelbehälterstandplätze im Abholsystem (zB für technische Vorsammelsysteme) festlegen. und 3 gelten sinngemäß.