Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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4. ABSCHNITT

Sammlung und Behandlung von Müll

Öffentliche Müllabfuhr

. Der Gemeinde Wien obliegt zum Schutz der öffentlichen Interessen () die Sammlung (öffentliche Müllabfuhr) und Behandlung des Mülls, der im Gebiet des Landes Wien angefallen ist, vorbehaltlich der in geregelten Ausnahmen.