4. ABSCHNITT
Sammlung und Behandlung von Müll
Öffentliche Müllabfuhr
. Der Gemeinde Wien obliegt zum Schutz der öffentlichen Interessen () die Sammlung (öffentliche Müllabfuhr) und Behandlung des Mülls, der im Gebiet des Landes Wien angefallen ist, vorbehaltlich der in geregelten Ausnahmen.
