Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Die Fachorganisationen können allenfalls erforderliche Beschlüsse über die Grundumlage bereits vor dem Inkrafttreten der Abs. 9, Abs. 10 Z 1, 12 und 13 des mit Wirkung ab 1. Jänner 2019 beschließen.