(Anm.: aus BGBl. I Nr. 73/2017, zu , BGBl. I Nr. 103/1998)
. Hundertsätze gemäß und 3 können bereits vor dem Inkrafttreten der beiden Vorschriften mit Wirkung ab 1. Jänner 2019 beschlossen werden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Historische Fassung vom 23.09.2026 – nicht die heutige Gesamtfassung.
Heutige Fassung öffnen(Anm.: aus BGBl. I Nr. 73/2017, zu , BGBl. I Nr. 103/1998)
. Hundertsätze gemäß und 3 können bereits vor dem Inkrafttreten der beiden Vorschriften mit Wirkung ab 1. Jänner 2019 beschlossen werden.