Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. (1) tritt am 1.1.2014 in Kraft.

(2) Satzungsbestimmungen zur Durchführung des können bereits ab dem auf die Kundmachung des Gesetzes folgenden Tag erlassen werden; sie treten frühestens mit dem in Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt in Kraft.