Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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(Anm.: aus BGBl. I Nr. 78/2006, zu den und 124, BGBl. I Nr. 103/1998)

. Die und 127 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 78/2006 treten am 1. Jänner 2010 in Kraft. Sie sind vor dem Ende der zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 78/2006 laufenden Funktionsperiode nur nach Maßgabe des Art. IV anzuwenden. Von diesem Fall abgesehen sind die und 127 in der Fassung BGBl. I Nr. 153/2001 bis zur Konstituierung der aufgrund der Wahlen der Organe der Organisationen der gewerblichen Wirtschaft im Jahr 2010 neu zusammengesetzten Kollegialorgane anzuwenden.