Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. tritt am 1. Jänner 2004 in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt ist das Umlagenaufkommen auf Grund dieser Bemessungsgrundlage im Verhältnis der Hebesätze gemäß zwischen der Bundeskammer und den Landeskammern aufzuteilen.