Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Artikel I Lärmindizes

Der Tag-Abend-Nacht-Lärmindex Lden (Tag-Abend-Nacht-Pegel Lden) in Dezibel (dB) ist gemäß Anhang I der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, ABl. Nr. L 189 vom 18.7.2002 S 12, mit folgender Gleichung definiert:

Gleichung

Hierbei gilt:

– Lday (Taglärmindex) ist der A-bewertete äquivalente Dauerschallpegel wobei der Beurteilungszeitraum ein Jahr beträgt und die Bestimmungen an allen Kalendertagen am Tag erfolgen.

– Levening (Abendlärmindex) ist der A-bewertete äquivalente Dauerschallpegel wobei der Beurteilungszeitraum ein Jahr beträgt und die Bestimmungen an allen Kalendertagen am Abend erfolgen.

– Lnight (Nachtlärmindex) ist der A-bewertete äquivalente Dauerschallpegel wobei der Beurteilungszeitraum ein Jahr beträgt und die Bestimmungen an allen Kalendertagen in der Nacht erfolgen.

– Ein Jahr ist das für die Lärmemission ausschlaggebende und ein hinsichtlich der Witterungsbedingungen durchschnittliches Jahr.

– Es ist immer mit der am ausbreitungsgünstigsten Witterungsbedingung zu rechnen.

– Die Bewertung hat grundsätzlich für die Höhe des Immissionsortes 4 m über Boden zu erfolgen.