Abgabenfreiheit
§ 8. Im Tätigkeitsbereich der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft sind keine Landesverwaltungsabgaben zu entrichten.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
Abgabenfreiheit
§ 8. Im Tätigkeitsbereich der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft sind keine Landesverwaltungsabgaben zu entrichten.