Die Ortsgemeinde Kaisersteinbruch, Verwaltungsbezirk Neusiedl am See, wird mit den Grenzen nach dem Stande vom 13. März 1938 mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 1945 wieder errichtet.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl.Nr. 1/1952
Präambel/Promulgationsklausel
Der Landtag hat beschlossen:
Die seit 1. Oktober 1945 namens der Gemeinde Kaisersteinbruch durchgeführten Maßnahmen gelten als nach der burgenländischen Gemeindeordnung rechtmäßig erlassen, soweit sie den jeweils hiefür bestehenden Vorschriften entsprechen.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
