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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl Nr 89/2022

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 10 und 14 des Immissionsschutzgesetzes – Luft (IG-L), BGBl I Nr 115/1997, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Die Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 2. März 2015, mit der eine immissionsabhängige Geschwindigkeitsbeschränkung für eine Teilstrecke der West Autobahn angeordnet wird (West Autobahn-Geschwindigkeitsbeschränkungsverordnung 2015), LGBl Nr 25/2015, in der Fassung der Verordnungen LGBl Nr 5/2017, LGBl Nr 39/2019 und LGBl Nr 55/2019, wird mit Wirksamkeit ab dem 14. November 2022, 12:00 Uhr, aufgehoben.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.