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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 69/2025

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund von - Bgld. RPG 2019, LGBl. Nr. 49/2019, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 60/2025, wird verordnet:

Allgemeines

Mit dieser Verordnung wird für Gemeinden im Fall, dass der von der Statistik Austria veröffentlichte Preis für Baulandgrundstücke gemäß - Bgld. RPG 2019, LGBl. Nr. 49/2019, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 60/2025, für eine Gemeinde aufgrund statistischer Einmaleffekte einen Wert aufweist, der übermäßig von den Preisen in vergleichbaren Gemeinden abweicht, ein angemessener Wert für Baulandlandgrundstücke festgelegt, wobei dafür ein von der Statistik Austria für vergleichbare Gemeinden veröffentlichter Preis herangezogen wird.

Angemessene Werte für Baulandgrundstücke

Für die Gemeinde Rauchwart im Burgenland wird ein angemessener Wert für Baulandgrundstücke in Höhe von 16,95 Euro pro Quadratmeter festgelegt.

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.