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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 5/1973

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 3 Abs. 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, wird verordnet:

. Nachstehenden Gemeinden wird das Recht zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" weiterverliehen:

Bezirk Neusiedl am See:

Kittsee

Bezirk Oberpullendorf:

Draßmarkt

Kobersdorf

Lockenhaus

Lutzmannsburg

Markt Sankt Martin

Neckenmarkt

Steinberg-Dörfl

Bezirk Oberwart:

Bernstein

Großpetersdorf

Markt Allhau

Markt Neuhodis

Rotenturm an der Pinka

Stadtschlaining

Bezirk Güssing:

Eberau

Güssing

Bezirk Jennersdorf

Deutsch Kaltenbrunn

Jennersdorf

Mogersdorf

Neuhaus am Klausenbach

. Diese Verordnung tritt rückwirkend mit 1.1.1971 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.