. Abgabepflichtig ist jeder Dienstgeber (physische oder juristische Person), der mindestens einen Dienstnehmer im Sinne des beschäftigt.
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Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
. Abgabepflichtig ist jeder Dienstgeber (physische oder juristische Person), der mindestens einen Dienstnehmer im Sinne des beschäftigt.