. Für das Bestehen eines Dienstverhältnisses in Wien hat der Dienstgeber eine Abgabe nach den Bestimmungen dieses Gesetzes zu entrichten.
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Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
. Für das Bestehen eines Dienstverhältnisses in Wien hat der Dienstgeber eine Abgabe nach den Bestimmungen dieses Gesetzes zu entrichten.