Die von der Vollversammlung des Gemeindewasserleitungsverbandes der Triestingtal- und Südbahngemeinden beschlossene Aufnahme der Gemeinde Wienerwald wird genehmigt.
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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Die von der Vollversammlung des Gemeindewasserleitungsverbandes der Triestingtal- und Südbahngemeinden beschlossene Aufnahme der Gemeinde Wienerwald wird genehmigt.