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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl. 1652/3-0

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung hat am 21. September 1993 aufgrund des § 2 Abs. 1 des Gesetzes über den Gemeindewasserleitungsverband der Triestingtal- und Südbahngemeinden, LGBl. 1652–1, verordnet:

Die von der Vollversammlung des Gemeindewasserleitungsverbandes der Triestingtal- und Südbahngemeinden beschlossene Aufnahme der Gemeinde Gaaden mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 1994 wird genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.