Artikel XII
(1) Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation durch die Unterzeichnerstaaten.
(2) Die Ratifikationsurkunden werden bei der Regierung der Vereinigten Staaten von Mexiko hinterlegt.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Artikel XII
(1) Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation durch die Unterzeichnerstaaten.
(2) Die Ratifikationsurkunden werden bei der Regierung der Vereinigten Staaten von Mexiko hinterlegt.