Das am 24. Dezember 1956 unterzeichnete Warenaustauschabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Islamischen Republik Pakistan wurde gemäß der vereinbarten Regelung durch Österreich mit Schreiben vom 5. Juni 1996 mit Wirkung zum 24. Dezember 1996 gekündigt.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: BGBl. Nr. 308/1996
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht:
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
BGBl. Nr. 308/1996 · Stammfassung
Fassungen ab: 06.07.1996
Erfasste Bestimmungen: Art. 1
BGBl. Nr. 308/1996 ↗
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