Alle Rechtstexte

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl. 1210/57-0

Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 9. September 1977, GZ II/1-M-21-1977 gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2 der Marktgemeinde Neustadtl a. d. Donau, politischer Bezirk Amstetten, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“Ein von einem silbernen Wellenbalken durchzogener blauer Schild, belegt mit einer darüberliegenden aus dem Schildesfuß emporwachsenden grünen Fichte, die rechts von einem goldenen Turm mit geschlossenem Tor und links von einem aus einem Felsen wachsenden goldenen Kreuz, beide auf der Schildesteilung stehend, begleitet wird.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Neustadtl a. d. Donau festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß-Grün” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.