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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 1210/16-0

Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 26. Februar 1974, GZ II/1-4542-1974, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–0, der Stadtgemeinde Mistelbach, politischer Bezirk Mistelbach, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem goldenen Schild ein grüner dreistämmiger Mistelzweig.”

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.