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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl. 1212/18-0

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–5:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 11. Juli 1989, II/1-M-463-1989, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–5, der Gemeinde Würmla, Verwaltungsbezirk Tulln, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In Grün unter zwei gegengewendeten silbernen Schlangen mit goldenen Krönchen eine aufgerichtete goldene Korngarbe, darunter aus dem Schildfuß wachsend ein silbernes Zahnrad.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Würmla festgesetzten Gemeindefarben “Weiß-Grün-Gelb” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.