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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 1210/41-0

Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 27. April 1976, GZ II/1-2119/1-1976, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Gemeinde Würflach, politischer Bezirk Neunkirchen, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem durch einen blauen Wellenbalken geteilten goldenen Schild, oben rechts zwei gekreuzte aufrechte blaue Schwerter, oben links ein blauer Wolfskopf, unten eine an einer Ranke hängende grüne Weintraube.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung die vom Gemeinderat der Gemeinde Würflach festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Gelb-Grün” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.