Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 18. Juni 1974, GZ II/1-3243/1-1974, in sinngemäßer Anwendung des § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–0, das Wappenrecht der Marktgemeinde Wullersdorf, politischer Bezirk Hollabrunn, bestätigt und folgende Besserung des Wappens genehmigt:

In Gold ein schwarzer rechtsgewendeter Adler mit einem von Blau auf Gold geteilten Brustschild.

Die aus dem Wappen abgeleiteten Gemeindefarben sind “Blau-Gelb-Schwarz”.