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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 1212/4-0

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–5:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 16. Februar 1988 II/1-M-514/4-88 gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–5, der Gemeinde Wöllersdorf-Steinabrückl, Verw. Bezirk Wr. Neustadt, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In blauem Schild ein aus dem Schildesfuß wachsender silberner Wehrturm mit schwarzer Toröffnung und schwarzen Schießscharten, der im Schildeshaupt von einer silbernen gequaderten Brücke überhöht wird.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Wöllersdorf-Steinabrückl festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.