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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl. 1213/3-0

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 22. Jänner 2003, Zl. IVW3-M-3072801/002-2002, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12, der Gemeinde Wolfsthal das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“Gespalten von Blau und Gold, rechts ein silberner gequaderter Turm mit fünf Zinnen und drei schwarzen Schießscharten, links ein schwarzer aufgerichteter Wolf, im Schildfuß zwei gekreuzte Ähren, im blauen Feld golden, im goldenen Feld grün.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12, die vom Gemeinderat der Gemeinde Wolfsthal festgesetzten Gemeindefarben “Schwarz-Gelb-Blau“ genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.