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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 1210/10-0

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 10. Oktober 1972, GZ. II/1-3968-1972, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 369/1965, der Gemeinde Wolfsbach, politischer Bezirk Amstetten, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

In einem von Gold auf Blau geteilten Schild ein über einen in der Mitte liegenden silbernen Holzbalken nach rechts laufender roter Wolf.

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung die vom Gemeinderat der Gemeinde Wolfsbach festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Gelb-Blau” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.