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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 1212/98-0

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 12. Februar 2002, Zl. IVW3-M-3194801/002-2002, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12, der Marktgemeinde Wölbling das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“Durch eine silberne Leiste gespalten, vorne in Schwarz eine goldene Kugel, hinten in Rot auf grünem Hügel ein silberner Turm mit schwarz geöffnetem Tor, schwarzen Fensteröffnungen, vier Zinnen mit schwarz geöffneten Schießscharten und einem blauen Dach mit silbernem Knauf.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12, die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Wölbling festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Gelb-Schwarz” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.