Alle Rechtstexte

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl. 1211/70-0

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, wird kundgemacht:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 12. Februar 1985, II/1-M-444/1-85, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Gemeinde Wieselburg-Land, Verwaltungsbezirk Scheibbs, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem von blau auf gold geteilten Schild oben ein auf der Schildesteilung stehendes zweigeschossiges, silbernes Schloß, von zwei ebensolchen Türmen begrenzt, unten fünf grüne Laubbäume, zwei zu eins gestellt.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Wieselburg-Land festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Gelb-Grün” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.